Pilot Gehalt 2026: Lufthansa, Eurowings und SWISS
Was verdient ein Pilot 2026? Einstiegslohn als Copilot, Entwicklung bis Kapitän, Abzüge für Darlehen und Brain Capital bei Lufthansa, Eurowings und SWISS.
Zu alt, Brille, kein Abitur, schwach in Mathe? Was für den Weg ins Cockpit bei EFA, Lufthansa Group und SWISS wirklich gilt – mit Quellen, Stand September 2026.
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Ein offizielles Höchstalter nennt die European Flight Academy nicht, nur ein Mindestalter von 17 Jahren. Eine Brille ist kein automatischer Ausschluss, es entscheidet der Fliegerarzt. In Deutschland braucht es Abitur oder Fachhochschulreife, in der Schweiz reicht auch ein EFZ. Es gibt keinen NC.
«Bin ich mit 30 nicht längst zu alt?» «Ich trage eine Brille, das wars dann wohl.» «Ohne Abitur brauche ich es gar nicht erst zu versuchen.» Solche Sätze liest man unter fast jedem Video zum Pilotenberuf. Vieles davon stammt aus Foren, in denen eine Vermutung zur Regel geworden ist.
Dieser Artikel geht die häufigsten Zweifel der Reihe nach durch und stellt ihnen gegenüber, was die European Flight Academy (EFA, die Flugschule der Lufthansa Group), SWISS, das DLR und die europäischen Lizenzvorschriften tatsächlich sagen. Alle Angaben haben den Stand September 2026 und sind unten verlinkt. Voraussetzungen ändern sich, massgeblich sind immer die offiziellen Seiten.
Eines vorweg: Dieser Text ist keine medizinische Beratung. Ob du flugmedizinisch tauglich bist, kann nur eine Fliegerärztin oder ein Fliegerarzt beurteilen, bei der ersten Untersuchung der Klasse 1 ein flugmedizinisches Zentrum (AeMC).
Nein, ein offizielles Höchstalter für die Bewerbung ist nicht belegt. Die EFA nennt in ihren FAQ nur ein Mindestalter (bei Ausbildungsbeginn mindestens 17 Jahre), und auch auf der Seite zu den Schweizer Voraussetzungen steht nur «mindestens 17 Jahre» bei der Bewerbung. Eine Obergrenze haben wir auf keiner der beiden Seiten gefunden (Stand: September 2026). Wenn du es verbindlich brauchst, frag direkt bei der EFA nach.
Auch das DLR-Zertifikat kennt nur eine Untergrenze: Das Mindestalter für die Zertifikatsuntersuchung beträgt laut DLR 16 Jahre. Berufserfahrung ist laut EFA-FAQ nicht nötig, sie ist aber auch kein Hindernis.
Eine echte Altersgrenze gibt es am anderen Ende der Laufbahn. Die EU-Verordnung 1178/2011 (Part-FCL, Abschnitt FCL.065) legt fest, dass Pilotinnen und Piloten ab 65 Jahren nicht mehr im gewerblichen Luftverkehr fliegen dürfen. Wer mit Anfang 30 im Cockpit sitzt, hat also rechnerisch noch über 30 Berufsjahre vor sich.
Was du als Quereinsteigerin oder Quereinsteiger nüchtern einplanen solltest:
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die EFA schreibt auf ihrer Seite zu den Schweizer Voraussetzungen ausdrücklich, dass eine Sehschwäche allein kein Ausschlussgrund ist, weil sie mit einer Brille korrigiert werden kann. Ob du tauglich bist, entscheidet aber immer die flugmedizinische Untersuchung im Einzelfall. In den FAQ formuliert es die EFA so: Einschränkungen, etwa bei den Dioptrien, müssen individuell geprüft werden.
Die rechtliche Grundlage ist das EASA-Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1. Die Verordnung (EU) 2019/27 (Part-MED, Abschnitt MED.B.070) nennt dafür unter anderem diese Punkte:
| Thema | Was die Verordnung für Klasse 1 sagt |
|---|---|
| Sehschärfe in die Ferne | mit oder ohne Korrektur mindestens 6/9 (0,7) je Auge und 6/6 (1,0) beidäugig |
| Höhere Fehlsichtigkeit | bei Kurzsichtigkeit über −6,0 dpt, Weitsichtigkeit über +5,0 dpt oder Astigmatismus bzw. Seitendifferenz über 2,0 dpt wird der Fall an die medizinische Stelle der Behörde verwiesen |
| Brille | die Anforderungen müssen mit einer einzigen Brille erfüllt werden, eine Ersatzbrille muss griffbereit sein |
| Kontaktlinsen | erlaubt, wenn monofokal, nicht getönt und gut verträglich |
| Farbsehen | Ishihara-Test, bei Nichtbestehen weitere Tests auf Farbsicherheit |
Eine Verweisung ist nicht dasselbe wie eine Ablehnung, sie bedeutet, dass dein Fall genauer angeschaut wird. Für das Schweizer Förderprogramm SPHAIR steht auf sphair.ch schlicht: «Brille bis +/- 6 Dioptrien ist möglich.»
Praktisch heisst das: Kennst du deine Werte oder hast du eine Vorgeschichte mit den Augen (dazu gehören auch Laseroperationen), dann sprich früh mit einem flugmedizinischen Zentrum. Laut Luftfahrt-Bundesamt muss die Erstuntersuchung der Klasse 1 in einem anerkannten AeMC erfolgen, in der Schweiz ist das BAZL zuständig. Ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 gilt in der Regel 12 Monate und wird danach regelmässig erneuert.
WichtigDie Tabelle zeigt nur, dass eine Brille kein pauschales Aus ist. Deine persönliche Tauglichkeit klärt allein die Untersuchung, nicht ein Forum und nicht dieser Artikel.
Bei der EFA kommt das Medical erst nach Test und Assessment an die Reihe. Viele lassen es trotzdem früh prüfen, bevor sie Geld und Monate in die Vorbereitung stecken. Das BAZL empfiehlt das Medical Klasse 1 sogar ausdrücklich, bevor man ein Gesuch um Ausbildungsfinanzierung stellt.
Für die EFA in Deutschland brauchst du Abitur oder Fachhochschulreife, in der Schweiz genügt auch ein EFZ. Gute Noten sind dagegen keine Voraussetzung: Einen Numerus clausus gibt es laut EFA nicht.
| Weg | Verlangter Abschluss (Stand: September 2026) |
|---|---|
| EFA Deutschland | allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife; aus der Schweiz Matura oder Berufsmatura |
| EFA Schweiz (SWISS, Edelweiss) | Matura, Berufsmatura, Zulassung zu einer Fachhochschule oder Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) |
| Private Flugschule (ATO) | legt ihre Voraussetzungen selbst fest, direkt anfragen |
Die EFA begründet den fehlenden NC damit, dass der Notenschnitt nur begrenzt etwas über die Erfolgschancen in den Eignungstests aussagt. Du kannst dich sogar vor dem Abitur bewerben, das Zeugnis muss spätestens zum Ausbildungsbeginn vorliegen.
Hast du in Deutschland weder Abitur noch Fachhochschulreife, bleiben zwei realistische Wege: die Fachhochschulreife nachholen oder eine private Flugschule suchen, deren Anforderungen du erfüllst. Letzteres beschreibt der Artikel Plan B nach dem DLR-Test genauer.
Weniger, als viele befürchten. Mathe und Physik bewegen sich im DLR-Test auf dem Niveau Mittelstufe bis Gymnasium: Prozentrechnung, Einheiten, Geschwindigkeit-Zeit-Distanz, dazu Formeln wie F = m·a oder U = R·I. Es geht um Routine in den Grundlagen, nicht um höhere Mathematik. Eine Übersicht steht auf der Fragen-Seite DLR-Test: Mathe und Physik.
Was die meisten tatsächlich fordert, ist das Kopfrechnen unter Zeitdruck. Die Aufgaben werden vorgelesen und du rechnest ohne Papier. Das ist ungewohnt, aber gut trainierbar, weil es um Routine geht: Rechenwege automatisieren, Zwischenergebnisse sofort notieren, Quadratzahlen auswendig können. Strategien dazu stehen im Artikel zum Kopfrechnen (KRN). Wer seit zehn Jahren keine Schulbank mehr gedrückt hat, startet hier oft mit etwas Rückstand. Mit kurzen täglichen Einheiten von 15 bis 20 Minuten lässt sich das gezielt trainieren. Genau für solche Einheiten ist eine App wie der DLR Test Trainer gedacht. Sie ist unabhängig vom DLR und ersetzt dessen offizielle Vorbereitungssoftware nicht.
Hier unterscheiden sich Deutschland und die Schweiz stärker, als viele denken. Die wichtigsten Punkte laut EFA (Stand: September 2026):
| Kriterium | EFA Deutschland | EFA Schweiz (SWISS, Edelweiss) |
|---|---|---|
| Körpergrösse | keine feste Vorgabe, die körperliche Eignung beurteilt der Fliegerarzt | 160 bis 198 cm |
| Englisch | fliessend, DLR-Rating A oder B oder B2-Zertifikat | fliessend, mindestens B2 (DLR-Rating A/B oder SPHAIR) |
| Weitere Sprachen | in den FAQ nicht beziffert | Deutsch mindestens B2, Französisch oder Italienisch von Vorteil |
| Staatsbürgerschaft | EU, Schweiz oder EFTA | Schweiz, EFTA oder EU |
Tattoos. Sichtbare Tattoos sind bei der EFA grundsätzlich erlaubt. Die EFA weist aber selbst darauf hin, dass viele Airlines Tattoos und ähnliche Merkmale im Einstellungsverfahren berücksichtigen. Entscheidend ist also die Airline, bei der du später fliegen willst.
Fitness. Normale Fitness reicht, die körperliche Eignung wird im Medical festgestellt.
PPL und CPL. Eine Privatpilotenlizenz ist kein Problem, die EFA nennt LAPL und PPL ausdrücklich als zulässig. Wer bereits eine Berufspilotenlizenz (CPL) hat, kann sich dagegen nicht für die Ausbildung bewerben.
Pass. Für Bürgerinnen und Bürger aus Kroatien nennt die Schweizer EFA-Seite eine Zusatzbedingung (Niederlassungsbewilligung C). Wer keinen Pass der EU, der Schweiz oder eines EFTA-Staats hat, kann sich bei der EFA nicht bewerben.
Eine kompakte Liste nur für den Test selbst findest du unter DLR-Test: Voraussetzungen.
Die Kurzfassung, belegt durch die unten verlinkten Quellen (Stand: September 2026).
| Mythos | Fakt |
|---|---|
| «Mit 30 bist du zu alt.» | Die EFA nennt nur ein Mindestalter von 17 Jahren, ein Höchstalter ist nicht veröffentlicht. Gesetzlich endet das Fliegen im gewerblichen Luftverkehr mit 65. |
| «Mit Brille kannst du es vergessen.» | Sehschwäche mit Korrektur ist kein automatischer Ausschluss. Es zählt die Untersuchung für das Medical Klasse 1. |
| «Ohne Abitur geht nichts.» | Deutschland: Abitur oder Fachhochschulreife. Schweiz: auch Berufsmatura, FH-Zulassung oder EFZ. |
| «Du brauchst einen Einser-Schnitt.» | Es gibt keinen NC. Es zählen die Eignungstests. |
| «Nur Mathe-Genies bestehen.» | Niveau Mittelstufe bis Gymnasium, Kopfrechnen ist trainierbar. |
| «Für Piloten gilt überall eine feste Mindestgrösse.» | Deutschland: keine feste Vorgabe. Schweiz: 160 bis 198 cm. |
| «Tattoos sind verboten.» | Bei der EFA grundsätzlich erlaubt, Airlines können eigene Regeln haben. |
| «Flugerfahrung ist Pflicht» oder «Flugerfahrung schadet» | Beides falsch: Berufserfahrung ist nicht nötig, ein PPL ist erlaubt, nur mit CPL ist keine Bewerbung möglich. |
| «Wer den DLR-Test nicht besteht, ist raus.» | Das DLR-Zertifikat kennt kein Bestanden. Es enthält Ratings, eine Wiederholung ist möglich (empfohlene Wartezeit 6 Monate). |
Kläre zuerst die harten Kriterien, investiere erst danach in die Vorbereitung. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:
Ein offizielles Höchstalter ist nicht veröffentlicht. Die European Flight Academy nennt nur ein Mindestalter von 17 Jahren (Stand: September 2026). Gesetzlich dürfen Pilotinnen und Piloten ab 65 nicht mehr im gewerblichen Luftverkehr fliegen, daraus ergibt sich, wie viele Berufsjahre dir bleiben. Für eine verbindliche Auskunft frag direkt bei der EFA nach.